Kinderschutz im Sportverein

Handeln gegen sexualisierte Gewalt im Sport

Die HSG Petershagen/Lahde nimmt das Thema Kinderschutz im Sportverein sehr ernst. Daher unterstützen wir die Initiative des Landessportbundes NRW zum richtigen Umgang mit dem Thema „sexueller Missbrauch im Sportverein“.

Informationen dazu finden Sie in der folgenden Broschüre: Kinderschutz Landessportbund NRW

Bei jeglichen Vorkommnissen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mailadresse: info@hsg-petershagen-lahde.de

 

Kinderschutzkonzept für die HSG Petershagen/Lahde e.V.

Stand: 29.11.2023

1. Präambel:

Die HSG Petershagen/Lahde verpflichtet sich, die Sicherheit, das Wohl und die Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen, die in unserem Verein aktiv sind, zu gewährleisten. Dieses Kinderschutzkonzept dient dazu, alle Mitglieder der HSG für die Bedeutung des Kinderschutzes zu sensibilisieren und klare Richtlinien für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Verein festzulegen.

2. Zielsetzung:

Unser Ziel ist es, eine sichere und unterstützende Umgebung für Kinder und Jugendliche zu schaffen, in der sie ihre sportlichen Aktivitäten genießen können, ohne Angst vor Missbrauch, Diskriminierung oder Vernachlässigung haben zu müssen.

3. Grundsätze des Kinderschutzes:

  • Alle Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung und ein sicheres Umfeld.
  • Jeder im Verein hat die Verantwortung, auf das Wohl der Kinder zu achten und potenzielle Risiken zu minimieren.
  • Jegliche Form von Misshandlung, Vernachlässigung, Diskriminierung oder Belästigung wird im Verein nicht toleriert.
  • Der Verein verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Institutionen im Falle von Verdachtsmomenten oder Vorfällen von Kindeswohlgefährdung.

4. Umsetzung:

  • Aufsicht und Betreuung:
    • Es wird sichergestellt, dass immer ausreichend qualifiziertes Personal für die Aufsicht und Betreuung von Kindern während der sportlichen Aktivitäten vorhanden ist.
    • Gruppenaktivitäten werden so organisiert, dass sie eine angemessene Aufsicht ermöglichen.
  • Verhaltensregeln:
    • Respekt und Wertschätzung: Alle Kinder werden mit Respekt und Wertschätzung behandelt, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Fähigkeiten.
    • Grenzen respektieren: persönliche Grenzen müssen respektiert werden. Vermeiden Sie es, sich in einer Weise zu verhalten, die für das Kind unangemessen ist.
    • Privatsphäre wahren: Respektieren Sie die Privatsphäre der Kinder. Vermeiden Sie es, alleine mit einem Kind in einem abgeschlossenen Raum zu sein.
    • Angemessener Körperkontakt: Verwenden Sie angemessenen Körperkontakt nur, wenn er für die sportliche Aktivität notwendig ist, und fragen Sie vorher um Erlaubnis.

5. Kommunikation:

  • Eltern und Erziehungsberechtigte werden über das Kinderschutzkonzept informiert und ermutigt, bei Bedenken oder Vorfällen sofort den Vorstand des Vereins zu kontaktieren.
  • Kinder und Jugendliche werden über ihre Rechte informiert und ermutigt, sich bei Problemen an Vertrauenspersonen im Verein zu wenden.

6. Intervention und Meldung:

  • Im Falle von Verdachtsmomenten oder Vorfällen von Kindeswohlgefährdung wird der Verein unverzüglich die zuständigen Behörden informieren und kooperieren.

7. Evaluierung:

Das Kinderschutzkonzept wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass es den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht und effektiv umgesetzt wird.

 

Im Namen der Stammvereine TuS Lahde/Quetzen und SC Petershagen e.V.

Das Leitungsteam der HSG Petershagen/Lahde